Die sogenannte Kopfpauschale (eigentlich „Gesundheitsprämie“) ist ein Pauschalprämiensystem, bei dem die Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten entkoppelt werden. Beschäftigte zahlen dann lohnunabhängig eine pauschale Prämie an die Krankenkasse, von den Arbeitgebern kommt kein Anteil mehr – sie hätten also geringere Arbeitskosten. Wer die Gesundheitskosten nicht alleine schultern kann, erhält eine Entlastung über das Steuersystem. So würden auch privat Versicherte über ihre Einkommensteuer zum Solidarausgleich beitragen. Dieses System soll zudem den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fördern.
Die Kopfpauschale, von der zurzeit die Rede ist, ist jedoch noch einmal eine abgewandelte Form (= „solidarische Gesundheitsprämie“) dieses reinen Prämiensystems. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP ist „eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten“ gewollt. Danach gibt es einen einkommensabhängigen Arbeitgeberanteil, dieser wird aber bei einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens eingefroren (im Gespräch sind 6,5 Prozent). Alle versicherten Erwachsenen zahlen gleich viel an Gesundheitsprämie. Steigen die Gesundheitsausgaben, sind davon künftig nur noch die Arbeitnehmer betroffen, nicht mehr die Arbeitgeber. Geringverdiener erhalten wie oben beschrieben einen finanziellen Ausgleich. Über die Einkommensteuer leistet grundsätzlich jeder seinen Beitrag zum Sozialausgleich, abhängig von seinem Bruttoeinkommen, in das neben dem Lohn auch Mieteinnahmen und andere Einkünfte eingerechnet werden.
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