Bundestag und Bundesrat

Am 7. September 1949 traten die beiden Verfassungsorgane der noch jungen Bundesrepublik Deutschland Bundestag und Bundesrat erstmals zusammen. Indem die Vorsitzenden der jeweiligen Institutionen bestimmt wurden, nahmen sie ihre Arbeit auf und waren somit konstituiert. Dies war ein weiterer Schritt Deutschlands auf dem Weg zur völligen Souveränität

Worin unterscheiden sich Bundestag und Bundesrat?

Es mag zunächst verwundern, dass es in Deutschland zwei verschiedene Einrichtungen gibt, die die Legislative, also die Gesetzgebung, regeln. Doch die Väter der deutschen Verfassung haben sich durchaus etwas dabei gedacht. Man wollte nämlich die Gesetzgebung auf mehrere Ebenen verteilen. Im Bundestag sitzen die vom Volk direkt gewählten Abgeordneten der Parteien. Sie arbeiten die Gesetzesentwürfe aus und stimmen darüber ab. Damit aber die einzelnen Bundesländer Deutschlands auch ein Mitspracherecht haben, wurde der Bundesrat geschaffen. Dieser setzt sich aus Gesandten der Bundesländer zusammen. Je mehr Einwohner ein Land hat, umso mehr Gesandte hat es im Bundesrat. Damit ein Gesetz wirksam wird, muss es der Bundesrat absegnen. Er kann jedoch auch gegen dieses Gesetz stimmen. Somit haben auch die Länder eine Möglichkeit, in die Legislative einzugreifen.

Was bedeutet Konstituierung?

Der Begriff Konstituierung bedeutet im Grunde Feststellung oder Errichtung. Im Zusammenhang mit einem Verfassungsorgan geht es darum, dass die Mitglieder einer Institution zum erstem Mal zusammentreffen und ihren Vorsitzenden bestimmen, um dann die Arbeit aufnehmen zu können. Die erste Sitzung wird zunächst vom ältesten Mitglied geleitet, ehe der Vorsitzende durch Mehrheitsentscheid gewählt ist. Mit der Wahl des Vorsitzenden ist ein Verfassungsorgan konstituiert.

Der erste Bundestag

Am 14. August 1949 fand die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag statt. Dies war die erste freie Wahl für die Deutschen seit 1932. Insgesamt zogen 421 Abgeordnete aus zehn Parteien in den Bundestag ein. Stärkste Partei war mit 31,0 Prozent die CDU. Innerhalb von 30 Tagen musste nun das Parlament zusammentreffen. Dies geschah schließlich am 7. September 1949 und Erich Köhler wurde zum Bundestagspräsidenten gewählt. Mit der Wahl von Erich Köhler zum ersten Bundestagspräsidenten war der Bundestag konstituiert.

Der erste Bundesrat

Die Regierungen der Bundesländer bestanden schon seit 1947, weshalb nicht extra noch einmal Wahlen abgehalten werden mussten. Die Landesparlamente schickten einfach ihre Gesandten in die damalige Hauptstadt Bonn, wo der erste Bundesrat ebenfalls am 7. September zusammen kam. Als Ministerpräsident des Landes mit den meisten Einwohnern (Nordrhein-Westfalen) wurde Karl Arnold zum ersten Bundesratspräsidenten bestimmt.


Die Arbeit ruft
Schon kurz nach der Konstituierung der beiden Organe standen die ersten wichtigen Aufgaben an. Am 12. September wurde Theodor Heuss von der Bundesversammlung (Bundestag und Gesandte aus den Ländern) zum Bundespräsident und damit zum Staatsoberhaupt Deutschlands gewählt. Drei Tage später, am 15. September wählte der Bundestag Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler, der daraufhin seine Regierung bildete. Die gesetzgebenden Organe der noch jungen Bundesrepublik sahen sich in den ersten Jahren vor allem mit den Problemen der Nachkriegszeit konfrontiert. Eine der obersten Vorsätze war, das Land nach dem Krieg wieder auf Kurs zu bringen, was ja letztendlich auch gelang.

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